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FFP2 Maske in den Bussen der KVG: „Notbremse“ fordert strengere Regeln im ÖPNV

Seit Inkrafttreten des neuen Bundesinfektionsschutzgesetzes müssen Fahrgäste in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einem, an 3 aufeinander folgenden Tagen, Sieben-Tage-Inzidenzwert ab 100 in Bussen und Bahnen, sowie an den Haltestellen, eine Maske des Typs FFP2 oder KN95 tragen. Die bisher erlaubten medizinischen Einmalmasken, auch OP-Masken genannt, sind nicht mehr zugelassen. Die neuen Bestimmungen gelten auch für Schulkinder ab sechs Jahren, die jetzt in Bussen und Bahnen ebenfalls eine FFP2 oder KN95 Maske tragen müssen. Kinder unter sechs Jahren und Menschen mit einem Attest bleiben von der der Maskenpflicht befreit.

Dies betrifft derzeit den Landkreis Stade. Auf www.kvg-bus.de werden die betroffenen Landkreise täglich aktualisiert.

Fahrgäste werden gebeten, sich vor Fahrtantritt über den aktuellen Inzidenzwert und die Regelungen zu informieren.

Stade, 26.04.2021