Wir schaffen Verbindungen.

Schülersammelzeitkarten (SSZK): Landkreis Stade

Als Träger der Schülerbeförderung ist der Landkreis Stade Ansprechpartner für alle Schülerinnen und Schüler, die ihren Lebensmittelpunkt oder gewöhnlichen Aufenthalt im Kreisgebiet haben. Für die Schülerbeförderung im Landkreis Stade gilt grundsätzlich der Tarif des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv). Den anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schülern werden vom Landkreis im Onlineverfahren auf Antrag die erforderlichen hvv Cards ausgestellt und über die Schulen ausgehändigt.

Hier gelangen Sie zum Online-Antragsformular.

Wer hat Anspruch auf Ausstellung einer kostenlosen Schülersammelzeitkarte?

Im Landkreis Stade wohnende Kinder, die einen Schulkindergarten besuchen oder die an besonderen Sprachfördermaßnahmen gem. § 64 Abs. 3 NSchG teilnehmen sowie im Landkreis Stade wohnende Schülerinnen und Schüler folgender öffentlicher Schulen und von Ersatzschulen:

  1. der allgemeinbildenden Schulen vom 1. bis einschließlich 10. Schuljahrgang
  2. der Förderschulen im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung zusätzlich der 11. und 12. Schuljahrgänge
  3. der Berufseinstiegsschule Klasse 1 und Klasse 2 (früher -BVJ- und -BEK-)
  4. der ersten Klassen von Berufsfachschulen, soweit die Schülerinnen und Schüler diese ohne Sekundarabschluss I -Realschulabschluss- besuchen

 

Anspruchsvoraussetzungen
  • Der Anspruch besteht nur für den Schulweg und nur zum Besuch nach dem Lehr- und Unterrichtsplan vorgesehenen Unterrichtsveranstaltungen
  • Voraussetzung ist, dass der Schulweg bei Kindern, die einen Schulkindergarten besuchen oder die an einer besonderen Sprachfördermaßnahme gem. § 64 Abs. 3 NSchG teilnehmen sowie bei Schülerinnen und Schülern der Klassen 1 bis 4 mehr als 2 km, bei Schülerinnen und Schülern der Klassen 5 und 6 mehr als 3 km, bei Schülerinnen und Schülern der Klassen 7 bis 10 mehr als 4 km, und bei Schülerinnen und Schülern Berufsbildender Schulen mehr als 5 km beträgt
  • Der Schulweg ist der kürzeste zu Fuß zurückgelegende Weg zwischen Wohnung und der nächsten Schule
Ersatzkarten

Sollte die Schülersammelzeitkarte verloren gegangen oder beschädigt worden sein muss dieses über das Antragsformular an den Landkreis Stade geschickt werden. Bei Neuaustellung einer Sammelschülerzeitkarte wird eine Bearbeitungsgebühr von 20,00 € erhoben.

Kontakt

Landkreis Stade
Wirtschaft, Verkehr und Bildung
Am Sande 2
21682 Stade

04141 12-0

04141 12-1025