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Schülersammelzeitkarten (SSZK): Landkreis Lüneburg

Als Träger der Schülerbeförderung ist der Landkreis Lüneburg Ansprechpartner für alle Schülerinnen und Schüler, die ihren Lebensmittelpunkt oder gewöhnlichen Aufenthalt im Kreisgebiet haben. Für die Schülerbeförderung im Landkreis Lüneburg gilt grundsätzlich der Tarif des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv). Den anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schülern werden vom Landkreis im Onlineverfahren auf Antrag die erforderlichen hvv Cards ausgestellt und über die Schulen ausgehändigt.

Hier gelangen Sie zum Online-Antragsformular.

Wer hat Anspruch auf Ausstellung einer Schülersammelzeitkarte?

Im Landkreis Lüneburg wohnende Kinder, die einen Schulkindergarten besuchen oder die an besonderen Sprachfördermaßnahmen gem. § 64 Abs. 3 NSchG teilnehmen sowie im Landkreis Lüneburg wohnende Schülerinnen und Schüler folgender öffentlicher Schulen und von Ersatzschulen:

  1. der allgemeinbildenden Schulen vom 1. bis einschließlich 10. Schuljahrgang
  2. der Förderschulen im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung zusätzlich der 11. und 12. Schuljahrgänge
  3. der Berufseinstiegsschule Klasse 1 und Klasse 2 (früher -BVJ- und -BEK-)
  4. der ersten Klassen von Berufsfachschulen, soweit die Schülerinnen und Schüler diese ohne Sekundarabschluss I -Realschulabschluss- besuchen

 

Anspruchsvoraussetzungen

Der Landkreis Lüneburg ist Träger der Schülerbeförderung. Für die Kreisgebiet wohnenden Kinder, die einen Schlkindergarten besuchen oder die an besonderen Sprachfördermaßnahmen gemäß §64 Abs. 3 NSchG teilnehmen sowie für die Schüler und Schülerinnen im Sinne von §114 Abs. 1 Satz 2 NSchG besteht ein Anspruch auf Beförderung zur nächsten Schule bzw. auf Erstattung der notwendigen Aufwendungen für den Schulweg, wenn der Schulweg im Sinne von §114 Abs. 2 NSchG

  • für Kinder der Schulkindergärten und Schüler und Schülerinnen des Primarbereichs mehr als 2 km,
  • für Schüler und Schülerinnen des Sekundarbereichs I der Schuljahrgänge 5. und 6. mehr als 3 km,
  • für Schüler und Schülerinnnen des Sekundarbereichs I der Schuljahrgänge 7. - 10. mehr als 4 km,
  • für Schüler und Schülerinnen der berufsbildenden Schulen gemäß §114 Abs. 1 Satz 2, Ziff, 4 und 5 mehr als 5 km

beträgt.

Ersatzkarten

Sollte die Schülersammelzeitkarte verloren gegangen oder beschädigt worden sein muss dieses über das Antragsformular an den Landkreis Lüneburg geschickt werden. Bei Neuaustellung einer Sammelschülerzeitkarte wird eine Bearbeitungsgebühr von 20,00 € erhoben.

Kontakt

Landkreis Lüneburg
Mobilität
Auf dem Michaeliskloster 4
21335 Lüneburg