Wir schaffen Verbindungen.

3G-Regel im ÖPNV: Während der Ferien auch für Schülerinnen und Schüler verpflichtend

Die Bundesregierung hat das Infektionsschutzgesetz angepasst. In den Schulferien, somit auch in den Weihnachtsferien (23. Dezember 2021 bis 9. Januar 2022), gilt die 3G-Regel im ÖPNV auch für Schülerinnen und Schüler, die älter sind als 6 Jahre.
Das bedeutet: zur Mitfahrt müssen auch Schülerinnen und Schüler geimpft, genesen oder getestet sein und einen entsprechenden Nachweis bei sich tragen, welcher auf Verlangen vorzuzeigen ist. Als Testnachweis anerkannt wird ein Antigen-Schnelltest oder ein PCR-Test.
Der Antigen-Schnelltest darf vor Fahrtantritt nicht älter als 24 Stunden sein und muss von einer offiziellen Teststation durchgeführt werden. Der PCR-Test darf nicht älter als 48 Stunden sein.

Die Einhaltung von 3G in den Bussen der KVG wird stichprobenhaft durch Kontrolleure sowie durch staatliche Ordnungskräfte kontrolliert. Ein Verstoß gegen die 3G-Pflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Die KVG weist erneut darauf hin, dass ab der Warnstufe 2 die Pflicht zum Tragen einer FFP2- oder KN95-Maske für Fahrgäste ab 14 Jahren Pflicht ist.

Weitere Informationen und aktuelle Corona-Auflagen sind unter www.kvg-bus.de verfügbar.

Stade, 21.12.2021